3. Mietbedingungen für Fahrzeug-Einstellung:

  1. Die Einstellung von Fahrzeugen dient ausnahmslos als Dauer-Park-Möglichkeit und nicht als öffentliche Garage.
  2. Die Einfahrtshöhe des Tores ist genau 1,99 m, die Zufahrt erfolgt auf eigene Gefahr. Die üblichen Toleranzen für die Durchfahrtshöhe findet hier keine Anwendung.
  3. Jedem eingestellten Fahrzeug wird ein bestimmter Stellplatz in ausreichender Größe zugewiesen. Das Erreichen des Platzes darf nicht unter Verwendung eines Verbrennungsmotors erfolgen.
  4. Im beiderseitigen Interesse kann das Fahrzeug bei Einstellung fotografiert und etwaige vorhandene Schäden dokumentiert werden. Die Fotos werden über die Geltungsdauer des Mietvertrages elektronisch gespeichert.
  5. Bei der Einstellung von Fahrzeugen sind alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine Selbstentzündung zu verhindern, insbesondere und zum Beispiel das Abklemmen der Batterie, Treibstofftanks mit maximal zu 25 % Inhalt.
  6. Flüssigkeitsverluste sind vor dem Einstellen nach bestem Wissen und Gewissen zu beheben, dem Fahrzeug ist ein von der Vermieterin kostenlos zur Verfügung gestellter Karton unterzulegen (Motor, Differentiale, Getriebe).