4. Mietbedingungen für Corletten:

  1. Die einzulagernden Gegenstände sind staubgeschützt und transportsicher zu verpacken.
  2. Die Corletten werden in der gewünschten Anzahl und Größe von der Vermieterin gesichert bereitgestellt und können beladen werden. Ein selbständiges Rangieren der Corletten ist aus Gründen der Unfallvermeidung verboten!
  3. Lose liegende Gegenstände sind mittels zur Verfügung gestellter Spanngurte am Rahmen so zu befestigen, dass beim Transport ein Verrutschen vermieden wird und kein Teil über das Gestänge und die Bodenplatte hinausragt.
  4. Lange Gegenstände sind senkrecht stehend am Gestänge zu befestigen, die nach oben bis zu 3,5 Meter, jedoch nicht über die Grundfläche der Corlette hinausragen können.
  5. Die Anmietung der Corlette ist für die einmalige Ein- und Auslagerung vorgesehen, unabhängig von der Laufzeit des Mietvertrages. Für jede zusätzliche Ausfolgung und erneute Verwahrung wird eine Manipulationsgebühr in der Höhe von € 20,-- inkl. 20 % MwSt. verrechnet, diese ist in bar zum Zeitpunkt der Dienstleistung fällig.
  6. Für die Anmietung einer Corlette ist in Abweichung zu Punkt 1.3. der AGB keine Berechtigung zum selbständigen Zutritt gegeben. Die Ein- und Auslagerung ist nur zu unseren Geschäftszeiten und nach Terminabsprache möglich.