7. Mietpreis, Kaution und Zahlungsverzug:

  1. Die Miete ist laut jeweils aktueller Preisliste am Mietvertrag angeführt und im Vorhinein und bis zum vereinbarten Datum bei uns einlangend fällig. Wir akzeptieren ausschließlich Überweisung, Dauerauftrag oder SEPA-Lastschrift (früher Bankeinzug), keine Barzahlung.
  2. Die Vergebührung des Mietvertrages wird von der Vermieterin automatisch vorgenommen und am Mietvertrag vermerkt.
  3. Zu Beginn des Mietverhältnisses gilt eine Kaution in der Höhe von 3 Monatsraten der Mietgegenstände als Mietsicherheit vereinbart. Die Kaution wird nicht verzinst. Bei Beendigung des Mietverhältnisses und nach Übernahme des Mietobjektes durch die Vermieterin wird die Kaution zurückerstattet. Es kann vereinbart werden, dass die Kaution den letzten Mieten angerechnet wird.
  4. Die Vermieterin behält sich jährliche Preisanpassungen bei unbefristeten Verträgen (ab 3 Jahre Laufzeit) jeweils zum 1. im Monat des Vertragsabschlusses an die aktuelle Preisliste vor.
  5. Wird der Mietvertrag seitens des Mieters vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, so werden 30 % der Summe aller bis zum Vertragsende anfallenden Mieten, mindestens jedoch eine Monatsmiete, als Pönale berechnet und von der Kaution abgezogen oder nachgefordert.
  6. Für jeden Zahlungsverzug oder jede misslungene SEPA-Lastschrift werden € 10,-- an Aufwandsspesen für den notwendigen Mehraufwand seitens der Vermieterin berechnet. Diese, sowie sämtliche daraus entstandenen Spesen (insbesondere Bankspesen) werden der nächsten Zahlung oder SEPA-Lastschrift hinzugerechnet.
  7. Kommt der Mieter mit der Zahlung mehr als 2 Monate in Verzug, so steht der Vermieterin nach 3maliger erfolgloser Mahnung das Recht auf die Auflösung des Mietverhältnisses zu und in weiterer Folge die Vorgehensweise gemäß Punkt 10.2. zu, es sei denn alle offenen Forderungen inkl. Nebenkosten (Spesen) sowie ein etwaiges Pönale werden vollständig beglichen.